Erhebliche Lockerungen ab 3. April
Keine Auflagen mehr für Büchereien bis vorerst 30. April 2022
Für Büchereien gilt daher: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Veranstaltungen oder Schulbesuche können ab dem 3. April ohne Auflagen durchgeführt werden.
Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von weitergehende Maßnahmen (der so genannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.
Folgene „Basisschutzmaßnahmen“ werden darin vorgeschrieben:
- Maskenpflicht (FFP2) nur noch in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen (wie Pflegeheime und Krankenhäuser) und im ÖPNV
- Regelmäßige Testungen in Schulen
- Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen
- Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, Tragen medizinischer Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwillig
Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnung in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.
Ministerratsbericht vom 29. März
Aktuelle Regeln (Stand 21.03.2022)
was gilt gerade
Quelle: Michaelsbund
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Stand: 29. März 2022